Baugenossenschaft Wolfratshausen
Seit 1948 für Sie da!
Herzlich willkommen bei der Baugenossenschaft Wolfratshausen e.G.
„Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.“
Wir bieten unseren Mitgliedern sowohl Sozialwohnungen, als auch nicht mehr gebundene Sozialwohnungen und frei finanzierte Mietwohnungen an. Unsere Wohnungen sind keine Spekulationsobjekte. Dies bedeutet: angemessene Mieten und ein sicheres Mietverhältnis.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir sind gerne für Sie da!
Freie Wohnungen:
Geförderte 3 Zimmer-Dachgeschosswohnung in Wolfratshausen-Farchet, Belegung nur mit der Einkommensstufe II
Vermietung ab 16.02.2025
Wohnfläche: ca. 81 m²
Warmmiete: € 1.108,00
unmöbiliert und ohne Kücheneinrichtung
Die Belegung sowie die Bewerbung ist nur mit Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe II (2) möglich.
Umweltbewusst unterwegs mit der Baugenossenschaft Wolfratshausen eG
Sie brauchen kurzfristig ein E-Auto oder E-Lastenrad? Wir haben seit Dezember 2023 die Lösung für Sie: Einfach E-Auto der EOberland und E-Lästenräder von sigo an einer unserer Mobilitätsstationen mieten.
Weitere Infos zum Ablauf und Preisen finden Sie beim Klick auf den folgenden Button.
Wir bauen für Sie! Unser nächstes Bauprojekt ...
Bauvorhaben Am Waldrand 26 und 22 / 24, Wolfratshausen-Farchet
Am Waldrand 26 entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit 24 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 24 Stellplätzen.
Baubeginn: voraussichtlich Frühjahr 2023
Am Waldrand 22 / 24 entstehen zwei Mehrfamilienhäuser mit 24 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen
Baubeginn: voraussichtlich 2024
Neuigkeiten aus der Baugenossenschaft
Grüne Fahrzeuge für alle
Großzügige Spende statt große Feier
Baugenossenschaft bietet Carsharing an
70 Jahre Baugenossenschaft Wolfratshausen
Wir haben zu unserem 70-jährigen Jubiläum eine 16-seitige Broschüre erstellt. Darin finden Sie neben allerlei interessanter Beiträge auch die Entstehungsgeschichte und Meilensteine der Baugenossenschaft Wolfratshausen von 1948 bis 2018.
Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal bei unseren treuen und zuverlässigen Mitgliedern und Geschäftspartnern bedanken, ohne die das alles nicht möglich gewesen wäre.
Lernen Sie unsere Anwesen kennen
Nachmieter gesucht!
Über nachfolgenden Link können Sie sich vorab
registrieren, da bereits viele Unternehmen mit
Immomio zusammen arbeiten.
Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen
Freie Wohnungen werden grundsätzlich nur noch auf unserer Homepage auf der Startseite angeboten. Wohnungssuchende können sich über einen Link darauf bewerben. Die Vergabe erfolgt dann durch den Vorstand nach bestimmten Kriterien.
Bei öffentlich geförderten Wohnungen, also Wohnungen im sozialen Wohnungsbau, müssen Sie beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen eine Wohnberechtigungsbescheinigung oder einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Die Antragsformulare für diese Bescheinigung erhalten Sie entweder in unserer Geschäftsstelle, im Bürgerbüro der Stadt Wolfratshausen oder direkt beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.
Sobald das Landratsamt die Wohnberechtigung erteilt hat, werden Sie auch direkt vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen für frei gemeldete Wohnungen vorgeschlagen.
Diese Frage kann so nicht einfach beantwortet werden. Entscheidend hierfür sind Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen in Bezug auf Ihre „neue Wohnung“. Ein weiterer Faktor ist die Fluktuation in dem jeweils gewünschten Wohngebiet. Umso offener und flexibler Sie Ihre Wohnungssuche gestalten, desto eher werden wir es schaffen Sie mit passendem Wohnraum zu versorgen. Ist Ihre Suche sehr speziell und grenzt den Großteil unserer Objekte aus, dann kann sich diese auch als langwierig erweisen.
1. Wohnung:
Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Voraussetzung ist, dass die Kündigung vom Vertragspartner unterschrieben bis zum dritten Werktag eines Monats in der Geschäftsstelle eingegangen ist. Die Kündigung wird dann rechtswirksam zum Ablauf des übernächsten Monats.
2. Garage und Tiefgaragenstellplätze, Außenstellplätze:
Stellplätze können mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Die Kündigung muss vom Vertragspartner unterschrieben sein.